
Melden Sie Ein- und Auszüge nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus.
Illustration: SPREE-PR
Stromanbieterwechsel ab Juni 2025 in 24 Stunden möglich
Was sich ändert – und worauf Stromkundinnen und -kunden achten sollten
Ab dem 6. Juni 2025 gilt eine neue gesetzliche Regel: Netzbetreiber und Energieversorger müssen einen Stromanbieterwechsel künftig innerhalb von 24 Stunden garantieren. Allerdings gilt nach wie vor die Kündigungsfrist des Einzelvertrages. Die Möglichkeit, den Vertrag bei Umzug sechs Wochen rückwirkend umzumelden, entfällt.
Vorsicht bei Schnellentscheidungen
Auch Kleingedrucktes in Vertragsbedingungen oder die Laufzeit neuer Tarife können leicht übersehen werden. Eine gründliche Prüfung bleibt also wichtig – trotz digitaler Bequemlichkeit. Wichtig für Stromverbraucher ist allerdings, dass die vertraglich festgelegte Laufzeit und Kündigungsfrist mit dem Stromanbieter weiterhin gilt.
6-Wochen-Frist bei Umzug entfällt
Die neue Vorgabe hat einen Nachteil für Stromkunden. Zukünftig entfällt die Möglichkeit, den Stromanbieter bei einem Umzug sechs Wochen rückwirkend zu wechseln oder zu kündigen. Stattdessen ist eine An- oder Abmeldung beim Stromversorger nur noch zu einem zukünftigen Termin möglich. Wenn der Vormieter versäumt, seinen Stromvertrag bei Umzug zu kündigen, läuft das Vertragsverhältnis über den bisherigen Zähler weiter. Weil ein nachträglicher Wechsel nicht mehr möglich ist, müssen Vor- und Nachmieter untereinander klären, wie sie die Kosten verteilen. Es ist damit ratsam, den Stromanbieter frühzeitig über einen Umzug zu informieren. Wer es versäumt hat, an der neuen Adresse pünktlich einen Stromvertrag abzuschließen, wird vorübergehend in der Grundversorgung beliefert.