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Aufgeschlüsselt: Die Grafik zeigt, wie sich der Gaspreis für private Haushalte zusammensetzt. Beschaffung und Ver- trieb machen nur einen Teil aus – rund ein Drittel des Preises entfällt auf Steuern und Abgaben. Allein die Mehrwerteuer (19 %) macht 16 % vom Gaspreis aus.
Grafik: SPREE-PR/Schulze, pixabay, SPREE-PR/Archiv

Die Zusammensetzung des Preises

Was genau macht Erdgas billiger oder teuer?

Die Gasheizung ist in Deutschland aktuell noch die Nummer eins: Fast jede zweite Wohnung wird mit Erdgas beheizt, und in den Jahren 2023 und 2024 gab es sogar einen regelrechten Run auf neue Gasheizungen. Das war zum Teil auch eine Folge des Heizungsgesetzes (GEG) der vorherigen Ampelkoalition, das für viel Unruhe und Verunsicherung sorgte. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD will das GEG in der jetzigen Form reformieren.

Trotzdem werden wohl Gas- und auch Ölheizung langfristig keine Lösung und bald nicht mehr so gebräuchlich sein. Das liegt an mehreren Dingen. Bis 2045 soll Deutschland CO₂-neutral sein – das ist nun auch im Grundgesetz verankert. Die neue schwarz-rote Koalition hat sich dem Klimaschutz verpflichtet. Neben „technologieoffener“ Förderung umweltfreundlicher Heizungen soll zentraler Hebel dabei der CO₂-Preis sein. Nur eine von mehreren Komponenten, aus denen der Gaspreis für Endverbraucher besteht. So setzt sich genau der Gaspreis zusammen:

Beschaffung und Vertrieb

Ein großer Teil des Preises entfällt auf den Einkauf des Gases selbst. Dieser hängt von globalen Märkten ab – etwa von Angebot und Nachfrage, politischen Entwicklungen oder Lieferverträgen. Da Deutschland seit dem Wegfall russischer Lieferungen mehr Flüssiggas (LNG) importiert, ist der Preis sprunghafter geworden.

Netzentgelte

Diese Gebühren decken die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasnetze. Die Fixkosten für das Netz bleiben ähnlich hoch, selbst wenn immer mehr Haushalte auf Wärmepumpen umsteigen. Aber: Wenn weniger Menschen Gas beziehen, könnte der Anteil der Netzentgelte pro Haushalt steigen.

Abgaben und Steuern

CO₂-Preis: Seit 2021 wird der Ausstoß von CO₂ bepreist. Die Abgabe stieg zuletzt von 45 Euro pro Tonne (2024) auf 55 Euro pro Tonne (2025) und wird weiter schrittweise erhöht (2026 bis 65 Euro/t). Der nationale CO₂-Preis läuft bis Ende 2026, wird dann in das neue EU-System überführt. Dieses sieht vor, dass der CO₂-Preis nicht mehr politisch festgelegt wird, sondern sich anhand von Angebot und Nachfrage frei am Markt bildet (EU-Emissionshandel ETS II) – je mehr CO₂ ausgestoßen wird, desto teurer wird die Abgabe. Damit soll ein Anreiz zum Wechsel auf fossilfreie Möglichkeiten entstehen. Stattdessen sollen laut Koa-litionsvertrag von Union und SPD Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung zur Senkung der Strompreise verwendet werden. Experten erwarten bis 2030 CO₂-Preise von bis zu 275 Euro pro Tonne. Vorausgesetzt, der CO₂-Preis steigt bis 2030 wirklich so hoch, könnten für ein erdgasbeheiztes Einfamilienhaus grob geschätzt jedes Jahr 1.200 Euro allein dafür fällig werden.

KANU 2.0: Mit der Umlage regelt die Bundesnetzagentur, wie Gasnetzbetreiber ihre Investitionen bis zur Stilllegung oder Umrüstung auf Wasserstoff abschreiben dürfen. Ziel ist ein gerechter Umbau des Gasnetzes. Kurzfristig kann das die Gaspreise leicht steigen lassen, langfristig sorgt es für mehr Planungssicherheit.

Mehrwertsteuer: Sie macht mit 19 % einen erheblichen Teil des Gaspreises aus.

Fazit

Wie genau sich künftig Gaspreise entwickeln, hängt von vielen Komponenten ab. Auch Netzbetreiber wie kommunale Stadtwerke, die Gas einkaufen und verteilen, haben nur begrenzten Einfluss auf den Weltmarktpreis. Theoretisch kann auch ein sinkender Gasverbrauch zu niedrigen Großhandelspreisen führen. Fest steht aber: Für viele Haushalte ist die Gasheizung noch immer die praktikabelste Lösung. Gas bleibt daher relevant, wird langfristig aber eher teurer. Wer auf lange Sicht plant, muss mit steigenden CO₂-Kosten und höheren Netzgebühren durch den Rückgang der Nutzer rechnen.
Die Bedeutung von Gas wird abnehmen. Der nächste Heizungswechsel muss wohlüberlegt sein.

Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD zu den deutschen und europäischen Klimazielen und der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045.
Illustration: SPREE-PR

Koalitionsvertrag

Wie viel Energie steckt in der neuen Bundesregierung?

Seit 6. Mai 2025 ist die neue Bundesregierung im Amt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Ein Blick in den Koalitionsvertrag verrät, was sie nun in punkto Energie- und Wärmeversorgung anpacken will.

Heizungsgesetz: Soll „abgeschafft“ bzw. reformiert werden und als neues Gebäudeenergiegesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden, eine Verlängerung von Umsetzungsfristen kommt.

Energiepreise: Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh). Strompreise sollen „dauerhaft niedrig und international wettbewerbsfähig“ sein, die Gasspeicherumlage für alle soll abgeschafft werden. Sie liegt zurzeit bei rund 0,3 Cent pro kWh Gas.

Fernwärme: Der Ausbau soll forciert, entsprechend gefördert und „technisch unvermeidbare Abwärme“ – die schon jetzt zum Heizen zahlreicher Gebäude verwendet wird – diskriminierungsfrei genutzt und deren Einspeisung ins Fernwärmenetz erleichtert werden.

Klima- und Transformationsfond: Finanziert wichtige Wärmewendeprogramme, soll saniert werden, unter anderem um die Effizienz bei der Mittelvergabe zu steigern.

Kommunale Unternehmen: Bekamen im Koalitionsvertrag als „Rückgrat“ der öffentlichen Daseinsvorsorge ein eigenes Kapitel. Verbesserte Rahmenbedingungen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und sie bei Innovationen unterstützen.