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Egal wie klein oder groß die PV-Anlage ist: Sie muss angemeldet werden.
Foto: SPREE-PR/Köhler

Photovoltaik auf dem eigenen Dach oder Balkon

Neue Regelungen für private Balkonkraftwerke und PV-Anlagen

Seit Mai 2024 dürfen Balkonkraftwerke mehr leisten: Solarmodule mit bis zu 2.000 Watt Spitzenleistung sind nun erlaubt. Wichtig bleibt die Begrenzung der Wechselrichterleistung auf 800 Watt.

Damit wird zwar nicht mehr eingespeist, aber insgesamt mehr Strom geerntet, besonders bei schlechtem Wetter – ideal für Mieterinnen und Mieter oder Eigentümer mit wenig Dachfläche. Die Mini-Solaranlagen senken die Stromverbrauchskosten und lassen sich oft selbst montieren – ein Beitrag zum Klimaschutz.

Die Anmeldung ist jetzt besonders unkompliziert: Es reicht, die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren – eine Zustimmung des Netzbetreibers ist nicht mehr erforderlich.

PV-Anlagen bis 25 kW:

Bei größeren Photovoltaikanlage gilt seit Februar 2025: Ohne intelligentes Messsystem (Smart Meter) dürfen nur 60 Prozent der installierten Leistung ins öffentliche Netz eingespeist werden. Diese sogenannte „60-Prozent-Regel“ soll das Stromnetz stabil halten, kann aber zu leichten Ertragsverlusten führen – besonders bei vollem Sonnenschein.

Hinzu kommt:

Die Einspeisevergütung sinkt weiter alle sechs Monate um ein Prozent. 2025 erhalten Anlagen bis 10 Kilowatt aktuell 7,94 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung. Für größere Anlagen sind es aktuell nur noch 6,88 Cent.

UNSER Tipp:

Wer wirtschaftlich denken will, sollte also möglichst viel Solarstrom selbst verbrauchen – etwa mit Batteriespeicher oder in Kombination mit Wärmepumpe und E-Auto.