
Julia Figur
Fotos: SPREE-PR/Petsch
Fristen einhalten, doppelte Kosten vermeiden
Strom clever ummelden – so klappt’s mit dem neuen Wechselrecht
Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die den Stromwechsel bei Umzügen betrifft. Für Stromkunden gibt es einiges zu beachten.
Der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ ist eine EU-weite Richtlinie, die von allen Lieferanten und Netzbetreibern deutschlandweit umgesetzt werden muss. „Der technische Wechselprozess unter den Stromanbietern wird künftig schneller abgewickelt“, erklärt Julia Figur, Sachgebietsleiterin Energievertrieb, bei den Stadtwerken Schwedt. „Doch vor allem für Umzüge bringt sie für viele unserer Kunden zusätzliche Herausforderungen mit sich.“
Rückwirkende Änderungen nicht mehr möglich
Bisher konnte es mehrere Wochen dauern, bis der Anbieter gewechselt war. Rückwirkende An- oder Abmeldungen bei Umzügen waren dann noch möglich. Mit der neuen Regelung wird der technische Wechsel innerhalb eines Tages nach Vertragsende durchgeführt. Das bedeutet aber auch: Der Wechsel ist nur noch ab einem zukünftigen Datum möglich und rückwirkende Änderungen sind nicht mehr erlaubt. „Sollte ein Umzug nicht rechtzeitig gemeldet werden, kann es passieren, dass der bisherige Kunde weiterhin für die Energieversorgung in seiner alten Wohnung zahlen muss, selbst wenn er bereits ausgezogen ist“, erklärt Julia Figur. „Bisher war es möglich, uns rückwirkend über einen Umzug zu informieren und die Versorgung entsprechend anzupassen. Ab dem 6. Juni 2025 ist dies nicht mehr zulässig.“
Tipps zum Umzug
- Rechtzeitige Meldung: Kunden müssen den Umzug im Voraus beim bisherigen und neuen Anbieter melden. Die genauen Fristen hierfür entnehmen Sie bitte den aktuellen AGBs Ihres Vertrages.
- Vor dem Umzug neue Verträge abschließen: Wer einen Anbieterwechsel plant, sollte diesen bereits vor dem Einzug abschließen, um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.
Der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ greift für Stromkunden nur nach Vertragsende oder bei einem Sonderkündigungsrecht (z. B. Umzug). Also bitte daran denken: Planen Sie Ihren Umzug und möglichen Anbieterwechsel frühzeitig. Prüfen Sie Ihre Fristen und informieren Sie Ihren Versorger, damit alles reibungslos klappt.
Nutzen Sie bitte künftig für die Mitteilung eines Umzuges oder für die Kündigung des Vertrages folgende E-Mail-Adresse: kuendigung@stadtwerke-schwedt.de. Bei Fragen beraten die Stadtwerke Schwedt gern am Service-Telefon 03332 449-449 oder persönlich im Kundenzentrum!