3 Fragen zu …
Intelligenten Messsystemen
Stromzähler kennt jeder – aber die neuen, intelligenten Messsysteme sind mehr als nur Zahlenableser. Sie gelten als Schlüsselbaustein für die Energiezukunft, denn sie helfen, das Netz stabil und die Abrechnung fair zu halten. Wir sprachen darüber mit Benjamin-Julien Kempin, Sachgebietsverantwortlicher Netzleitwarte und Messstellenbetrieb.
Experte Benjamin-Julien Kempin.
Foto: SPREE-PR/Petsch
1. Was ist ein Intelligentes Messsystem genau?
Es besteht aus einem modernen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem sogenannten Smart-Meter-Gateway. Es misst wie gewohnt den Stromverbrauch, überträgt die Daten aber verschlüsselt und sicher an den Messstellenbetreiber. Die Technik erfüllt höchste Sicherheitsstandards und ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft. Praktisch: Die klassische Ablesung vor Ort entfällt, die Daten liegen in einheitlicher Form vor.
2. Warum braucht man sie?
Unsere Energieversorgung verändert sich: Immer mehr Haushalte erzeugen inzwischen eigenen Strom mit Solaranlagen, nutzen Wärmepumpen oder laden Elektroautos. Das stellt das Netz vor neue Aufgaben, das Stromnetz muss diese zusätzlichen Anforderungen ausgleichen. Intelligente Messsysteme liefern dafür die notwendige Datenbasis – sie schaffen Transparenz, ermöglichen genauere Abrechnungen und eröffnen die Möglichkeit, in Zukunft flexible Tarife anzubieten.
3. Wer bekommt sie und wann?
Der Gesetzgeber schreibt vor, wer ein intelligentes Messsystem erhält. Dazu zählen Haushalte mit einem Jahresverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Betreiber von Erzeugungsanlagen ab 7 Kilowatt Leistung sowie bestimmte Gewerbekunden. Für alle anderen Haushalte besteht aktuell keine Einbaupflicht. Betroffene Kunden werden direkt von ihrem Messstellenbetreiber informiert, sobald ein Zählerwechsel ansteht.
Vielen Dank für das Gespräch!
Zählerablesung
Alle anderen Verbraucher im Netzgebiet wurden gebeten, ihre Zählerstände online unter
www.stadtwerke-schwedt.de oder per Antwortkarte an die Stadtwerke zu übermitteln. Die Ablesung bis Ende November dient als Grundlage für die Hochrechnung zum 31. 12.
Wer eine verbrauchsgenaue Abrechnung wünscht, sollte den Stand vom 31. 12. bis spätestens 04. 01. 2026 übermitteln.