Bislang war es möglich, Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend zu ändern. Ab Juni 2025 ist dies nur noch für zukünftige Termine erlaubt. Die Vertragsbedingungen wie Laufzeit oder Kündigungsfristen bleiben unverändert, und auch wenn Wechsel künftig schneller bearbeitet werden können (innerhalb von 24 Stunden), ist ein vorzeitiger Wechsel weiterhin ausgeschlossen.
Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Melden Sie Umzüge oder Vertragswechsel frühzeitig, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wer sich verspätet anmeldet, landet automatisch in der Grundversorgung. Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, lassen Sie sich gern beraten und wählen Sie Ihren optimalen Tarif aus. Auch bei einem verspäteten Auszug besteht weiterhin Zahlungspflicht, bis der Vertrag formal endet. Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen daher bitte immer so früh wie möglich mit – mindestens 14 Tage im Voraus.