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Melden Sie Ein- und Auszüge nach Möglichkeit 14 Tage im Voraus.
Grafik: SPREE-PR

Neue Fristen bei Umzügen

Ab- und Anmeldungen zu Stromverträgen ab 6. Juni nur noch im Voraus

Ab dem 6. Juni 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Stromverträgen sind dann nicht mehr zulässig. Wer umzieht oder den Anbieter wechseln möchte, muss die Anmeldung künftig vorab veranlassen – spontane oder nachträgliche Meldungen gehören der Vergangenheit an. Was bedeutet das konkret?

Bislang war es möglich, Stromverträge bis zu sechs Wochen rückwirkend zu ändern. Ab Juni 2025 ist dies nur noch für zukünftige Termine erlaubt. Die Vertragsbedingungen wie Laufzeit oder Kündigungsfristen bleiben unverändert, und auch wenn Wechsel künftig schneller bearbeitet werden können (innerhalb von 24 Stunden), ist ein vorzeitiger Wechsel weiterhin ausgeschlossen.

Wichtig für unsere Kundinnen und Kunden: Melden Sie Umzüge oder Vertragswechsel frühzeitig, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Wer sich verspätet anmeldet, landet automatisch in der Grundversorgung. Melden Sie sich bitte umgehend bei uns zur Strombelieferung an, lassen Sie sich gern beraten und wählen Sie Ihren optimalen Tarif aus. Auch bei einem verspäteten Auszug besteht weiterhin Zahlungspflicht, bis der Vertrag formal endet. Teilen Sie uns Umzüge und Kündigungen daher bitte immer so früh wie möglich mit – mindestens 14 Tage im Voraus.

Wir empfehlen: Frühzeitig melden, rechtzeitig planen – für eine sichere und faire Stromversorgung.