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Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD zu den deutschen und europäischen Klimazielen und der Klimaneutralität Deutschlands bis 2045.
Illustration: SPREE-PR

Koalitionsvertrag

Wie viel Energie steckt in der neuen Bundesregierung?

Seit 6. Mai 2025 ist die neue Bundesregierung im Amt und hat ihre Arbeit aufgenommen. Ein Blick in den Koalitionsvertrag verrät, was sie nun in punkto Energie- und Wärmeversorgung anpacken will.

Heizungsgesetz: Soll „abgeschafft“ bzw. reformiert werden und als neues Gebäudeenergiegesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ werden, eine Verlängerung von Umsetzungsfristen kommt.

Energiepreise: Entlastung von Unternehmen und Verbrauchern um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde (kWh). Strompreise sollen „dauerhaft niedrig und international wettbewerbsfähig“ sein, die Gasspeicherumlage für alle soll abgeschafft werden. Sie liegt zurzeit bei rund 0,3 Cent pro kWh Gas.

Fernwärme: Der Ausbau soll forciert, entsprechend gefördert und „technisch unvermeidbare Abwärme“ – die schon jetzt zum Heizen zahlreicher Gebäude verwendet wird – diskriminierungsfrei genutzt und deren Einspeisung ins Fernwärmenetz erleichtert werden.

Klima- und Transformationsfond: Finanziert wichtige Wärmewendeprogramme, soll saniert werden, unter anderem um die Effizienz bei der Mittelvergabe zu steigern.

Kommunale Unternehmen: Bekamen im Koalitionsvertrag als „Rückgrat“ der öffentlichen Daseinsvorsorge ein eigenes Kapitel. Verbesserte Rahmenbedingungen sollen ihre Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und sie bei Innovationen unterstützen.