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Energiepolitik im Wandel

Was hat sich schon bewegt?

Die neue Bundesregierung ist nun über 100 Tage im Amt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag über zwei Dutzend Energievorhaben vereinbart – aber was davon wurde schon umgesetzt? Und was ist in der Pipeline?

Der Status der wichtigsten Energievorhaben der Bundesregierung. In der Tabelle: Grün – Vorhaben wurde final beschlossen. Gelb – Entwurf wurde innerhalb der Regierung beschlossen. Rot – Anfangsphase, es liegt noch kein Entwurf der Regierung vor.
Grafik: SPREE-PR/Uftring

Senkung Strompreise

Das war das größte Versprechen im Koalitionsvertrag. Die Rede war von einer Strompreisentlastung von mindestens 5 Cent pro kWh durch Stromsteuersenkung und Umlagenkürzung. Inzwischen wurde die angekündigte Steuer-Senkung für Haushalte aber gestrichen – sie bleibt nur für Industrie in Aussicht. Die Strompreise für Haushalte sollen rein über einen Zuschuss zu den Netzentgelten über das bisherige Maß hinaus sinken, das geht aus dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 hervor, der nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll. Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) bleiben diese „Entlastungen hinter den Erwartungen zurück“. BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Insbesondere die seit Jahren vom BDEW geforderte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle lässt weiter auf sich warten.“ Dabei sind günstige Strompreise ein wichtiger Hebel für die Energiewende und für mehr private Investitionen: Wärmepumpen lohnen sich um so mehr bei niedrigen Stromkosten und auch der Umstieg auf E-Fahrzeuge wird attraktiver, wenn der Strompreis sinkt.“

Und auch die Zeit drängt: Denn Stromversorger und Netzbetreiber, die die Zuschüsse in ihre Entgelte einpreisen und so Entlastungen an die Stromkunden weitergeben, müssen ihre Netzentgelte bis zum 15. Oktober veröffentlichen. „Auch die Energieversorger haben feste Fristen für die Einbeziehung der Entlastung in die Energiepreise”, mahnt Kerstin Andreae. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) forderte ebenso rasches Handeln: „Damit die Entlastung planmäßig erfolgen kann, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse im September gefasst werden.” Die Bundesregierung will, dass die Energieentlastungen ab 1. Januar 2026 greifen. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.

Entlastung Gaskunden

Gaskunden sollen ab 1. Januar 2026 spürbar entlastet werden, beschloss das Bundeskabinett am 6. August. Künftig soll die Gasspeicherumlage entfallen, die 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt wurde. Die Umlage soll künftig vom Bund übernommen werden – für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 60 Euro im Jahr. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.

Ausbau Erneuerbarer Energie

Erledigt ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III). Es wurde am 11. Juli 2025 vom Bundesrat gebilligt. Damit wächst Planungssicherheit, die Bebauung von Windflächen wird beschleunigt. Stadtwerke können leichter in Projekte investieren. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte daher die Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz bringe wichtige Verbesserungen für Stadtwerke, die in Windenergie, erneuerbare Wärme und Geothermie investieren. „Kommunale Unternehmen brauchen schnelle und verlässliche Genehmigungen, um ihre Projekte zügig umsetzen zu können“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Union und SPD wollen das sogenannte Heizungsgesetz durch ein technologieoffeneres Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Ziel: flexiblere Regeln zur Nutzung erneuerbarer Wärme und längere Umsetzungsfristen. Ein entsprechender Entwurf soll noch vor Herbst ins Kabinett, das Gebäudeenergiegesetz bis Ende 2025 reformiert sein.

Fazit:

Das für Energievorhaben zuständige Bundeswirtschaftsministerium um Ministerin Katherina Reiche hat in der parlamentarischen Sommerpause kaum Zeit verloren – so konnte sich das Bundeskabinett mehrmals im Juli und August mit weiteren Energievorhaben befassen und Beschlüsse verabschieden. Darunter z. Bsp. Geothermie-Beschleunigungsgesetz, EnWG-Novelle, Energy Sharing, Messstellenbetriebsgesetz. Es wird also ein heißer Herbst im Parlament.

Zwei starke Stimmen für Brandenburg

Katherina Reiche

Bundeswirtschaftsministerin
Am 6. Mai 2025 wurde die Brandenburger CDU-Politikerin Katherina Reiche zur Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ernannt. Sie hat Tempo vorgelegt. Ihre To-do-Liste ist lang: Reform des Gebäudeenergiegesetzes, Ausbau von Geothermie, Wind- und Solarkraft… Katharina Reiche stammt aus Luckenwalde, ist gut vernetzt in Politik und Wirtschaft. Sie war Bundestagsabgeordnete, Staatssekretärin und Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Zudem leitete sie den Energieversorger Westenergie. Diese Erfahrung wurde in der Branche als Vorteil angesehen, da sie die Herausforderungen der Stadtwerke kennt und kein Neuland betritt.

Foto: BMWE/Chaperon

Dirk Sasson

Landesgruppenchef des BDEW
Er ist die neue starke Stimme für die Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin und Brandenburg: Der Geschäftsführer des Unternehmensverbundes Stadtwerke Schwedt wurde Mitte Mai zum Vorsitzenden der BDEW Landesgruppe Berlin-Brandenburg gewählt. Mit diesem Mandat wird er künftig auch im Bundesvorstand des BDEW mitwirken. Der BDEW bringt die Anliegen der Energie- und Wasserwirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ein – auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa. Mit über 1.900 Mitgliedsunternehmen spricht der BDEW für einen großen Teil der Versorgungswirtschaft in Deutschland.

Foto: Stadtwerke Schwedt