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Auskunft vor dem Baustart schützt vor bösen Überraschungen

STADTWERKE ZEITUNG


Gewusst wo – Leitungen im Untergrund

Auskunft vor dem Baustart schützt vor bösen Überraschungen

Auch bei Aufgrabungen oder Bohrungen im Erdreich kann einiges schieflaufen, im schlimmsten Fall drohen sogar die Gefährdung der Gesundheit oder aber eine Unterbrechung der Versorgung. Wer bei Bauarbeiten Leitungen beschädigt, ohne vorher eine Auskunft zum unterirdischen Netz eingeholt zu haben, haftet meist in vollem Umfang für entstandene Schäden. Wir sprachen dazu mit Antje Roeschmann von der Städtischen Werke Guben GmbH (SWG).

Antje Roeschmann ist die GIS-Expertin bei der SWG. Die Abkürzung GIS steht für Geoinformationssystem. In dieser Datenbank werden Geodaten, also raumbezogene Daten wie Leitungen und Kanäle, digital erfasst.

Foto: SPREE-PR/Petsch

Wozu braucht man Leitungsauskünfte?

Sie sind wichtig, um möglichen Schaden von unseren Leitungen bei Tiefbauarbeiten fernzuhalten. Die Bauherren bekommen einen Überblick über den vorhandenen Leitungsbestand im Baugebiet und wissen so, wo sie besonders vorsichtig sein müssen. Hinweise zum Arbeiten im Bereich der Leitungen übergeben wir mit der Leitungsauskunft.

Wann sollten Bauherren Auskünfte über die Leitungen einholen?

Informationen von jetzt auf gleich sind nicht immer möglich. Ein paar Tage Vorlauf sind sehr hilfreich für uns. Bauherren sollten die Leitungsauskunft also mehrere Tage vor dem Baubeginn anfordern. Das ist unkompliziert möglich, beispielsweise über das Online-Formular auf den EVG-Webseiten unter www.ev-guben.de.

Wenn trotz der Auskunft irgendetwas unklar bleibt, erfolgt durch unsere Mitarbeiter eine Einweisung vor Ort, um Schäden zu vermeiden.

Wie lange dauert es in der Regel bis zur Antwort?

In der Regel erhalten die Bauherren innerhalb von ein bis drei Werktagen die Auskunft zu den Leitungen in digitaler Form. Sie können auch in Papierform abgeholt werden.

Woher haben Sie Ihre Informationen?

Bei neuverlegten Leitungen erhalten wir die Daten von den Vermessungs- bzw. Ingenieursbüros. Diese werden dann in unser Geographisches Informationssystem (GIS) eingepflegt. Den Altbestand der Leitungen haben wir nach den vorhandenen Unterlagen ins GIS übernommen.

Wie groß ist das unterirdische Leitungsnetz, zu dem Sie Auskunft geben müssen?

Unser Netzbetrieb erstreckt sich über das gesamte Stadtgebiet der Stadt Guben. Hier betreiben wir 168 km Netze der Stadtbeleuchtung und die EVG, 232 km Niederspannungsnetze, 87,5 Mittelspannungsnetze, 62,3 km Niederdrucknetze und 78,9 km Mitteldrucknetze. Darüber hinaus werden 20 km Wärmenetze in der Stadt betrieben.

Wie verbindlich sind die Aussagen zu den Leitungen im Erdreich?

Von den älteren Leitungen sind die genauen Lagen und Verlegetiefen nicht immer bekannt. Besonders Leitungen, die zu DDR-Zeiten verlegt wurden, liegen schon mal auf privaten Grundstücken und nicht im öffentlichen Raum. Das erfordert dann ein noch vorsichtigeres Agieren auf der Baustelle. Deshalb ist es sicherer, die Tiefbauarbeiten von einer Fachfirma ausführen zu lassen. Möchte der Bauherr die Tiefbauleistungen lieber in Eigenleistung erbringen, sollten die eingeholten Leitungsauskünfte besonders aufmerksam beachtet und im Bereich der Leitungen zur Handschachtung gegriffen werden, also der Freilegung der Rohre per Handaushub und nicht mit dem Bagger.

Direkt zum Onlineformular für die Leitungsauskunft

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Bleibt Gaskunden mehr im Portemonnaie?

STADTWERKE ZEITUNG


Gasspeicherumlage fällt weg

Bleibt Gaskunden mehr im Portemonnaie?

Neben den Bau von neuen Gaskraftwerken zur Stabilisierung und Erhöhung der Versorgungssicherheit der deutschen Stromversorgung, will die Bundesregierung ab 2026 die sogenannte Gasspeicherumlage abschaffen.

Die Absetzung der Umlage ab 2026 soll Kunden Entlastung bringen.

Grafik: SPREE-PR

Sie soll künftig aus Bundesmitteln finanziert werden – und nicht mehr von den Gaskunden. „Die SÜLL begrüßt diese geplante Entscheidung ausdrücklich“, sagt Hannes Schliebner, Leiter Energiewirtschaft bei den Stadt- und Überlandwerken GmbH Luckau-Lübbenau. „Selbstverständlich geben wir von der SÜLL diese Entlastung direkt an unsere Kunden weiter. Ab Absetzung der Umlage werden wir diese Umlagekosten weder erheben, noch gegenüber den eigenen Kunden abrechnen.“

Doch wie genau wirkt sich die Entlastung auf den Geldbeutel aus? Hannes Schliebner bremst zugleich zu hohe Erwartungen und Auswirkung auf den zukünftigen Endkundenpreis. „Die Gasspeicherumlage macht aktuell ca. 2,9 % des Brutto-Endkundenpreises aus“, rechnet er vor. „Bei einem typischen Haushaltskunden entspricht dies rund 52 € im Jahr.“ Aber: Diese Ersparnis wird von den voraussichtlichen Mehrkosten aus den steigenden CO2-Preisen im Rahmen des Brennstoffhandelsgesetzes wieder „aufgefressen“. Das heißt, der Gaspreis wird sich wohl für den Kunden unterm Strich am Ende kaum ändern.

Der Energiedienstleister aus dem Spreewald fordert von der Regierung: Politisches Ziel müsse es sein, konstante Endkundenpreise den Verbrauchern garantieren zu können, indem verlässliche Rahmenbedingungen für die Gaslieferanten gesetzt werden. Und nicht: eine minimale Kostenbelastung zu streichen, nur um andere Preiskomponenten zu erhöhen.

Planungssicherheit bei den Energiekosten ist für Familien entscheidend. „Deshalb setzen wir auf Verlässlichkeit“, sagt der Leiter Energiewirtschaft. „Mit unserer Beschaffungsstrategie verfolgen wir das Ziel die zukünftigen Erdgaspreise konstant auf dem aktuellen Niveau zu halten trotz der weiter steigenden CO2-Preise, Netznutzungsentgelten und den allgemeinen Inflationskosten.“

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Was hat sich schon bewegt?

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Energiepolitik im Wandel

Was hat sich schon bewegt?

Die neue Bundesregierung ist nun über 100 Tage im Amt. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag über zwei Dutzend Energievorhaben vereinbart – aber was davon wurde schon umgesetzt? Und was ist in der Pipeline?

Der Status der wichtigsten Energievorhaben der Bundesregierung. In der Tabelle: Grün – Vorhaben wurde final beschlossen. Gelb – Entwurf wurde innerhalb der Regierung beschlossen. Rot – Anfangsphase, es liegt noch kein Entwurf der Regierung vor.

Grafik: SPREE-PR/Uftring

Senkung Strompreise

Das war das größte Versprechen im Koalitionsvertrag. Die Rede war von einer Strompreisentlastung von mindestens 5 Cent pro kWh durch Stromsteuersenkung und Umlagenkürzung. Inzwischen wurde die angekündigte Steuer-Senkung für Haushalte aber gestrichen – sie bleibt nur für Industrie in Aussicht. Die Strompreise für Haushalte sollen rein über einen Zuschuss zu den Netzentgelten über das bisherige Maß hinaus sinken, das geht aus dem Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 hervor, der nach der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll. Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) bleiben diese „Entlastungen hinter den Erwartungen zurück“. BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Insbesondere die seit Jahren vom BDEW geforderte Reduzierung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß für alle lässt weiter auf sich warten.“ Dabei sind günstige Strompreise ein wichtiger Hebel für die Energiewende und für mehr private Investitionen: Wärmepumpen lohnen sich um so mehr bei niedrigen Stromkosten und auch der Umstieg auf E-Fahrzeuge wird attraktiver, wenn der Strompreis sinkt.“

Und auch die Zeit drängt: Denn Stromversorger und Netzbetreiber, die die Zuschüsse in ihre Entgelte einpreisen und so Entlastungen an die Stromkunden weitergeben, müssen ihre Netzentgelte bis zum 15. Oktober veröffentlichen. „Auch die Energieversorger haben feste Fristen für die Einbeziehung der Entlastung in die Energiepreise”, mahnt Kerstin Andreae. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) forderte ebenso rasches Handeln: „Damit die Entlastung planmäßig erfolgen kann, müssen die erforderlichen gesetzlichen Beschlüsse im September gefasst werden.” Die Bundesregierung will, dass die Energieentlastungen ab 1. Januar 2026 greifen. Bundestag und Bundesrat müssen aber noch zustimmen.

Entlastung Gaskunden

Gaskunden sollen ab 1. Januar 2026 spürbar entlastet werden, beschloss das Bundeskabinett am 6. August. Künftig soll die Gasspeicherumlage entfallen, die 2022 nach dem russischen Angriff auf die Ukraine eingeführt wurde. Die Umlage soll künftig vom Bund übernommen werden – für einen 4-Personen-Haushalt bedeutet das eine Ersparnis von bis zu 60 Euro im Jahr. Der entsprechende Gesetzentwurf zur Abschaffung der Gasspeicherumlage geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.

Ausbau Erneuerbarer Energie

Erledigt ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III). Es wurde am 11. Juli 2025 vom Bundesrat gebilligt. Damit wächst Planungssicherheit, die Bebauung von Windflächen wird beschleunigt. Stadtwerke können leichter in Projekte investieren. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte daher die Zustimmung des Bundesrats. Das Gesetz bringe wichtige Verbesserungen für Stadtwerke, die in Windenergie, erneuerbare Wärme und Geothermie investieren. „Kommunale Unternehmen brauchen schnelle und verlässliche Genehmigungen, um ihre Projekte zügig umsetzen zu können“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Union und SPD wollen das sogenannte Heizungsgesetz durch ein technologieoffeneres Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Ziel: flexiblere Regeln zur Nutzung erneuerbarer Wärme und längere Umsetzungsfristen. Ein entsprechender Entwurf soll noch vor Herbst ins Kabinett, das Gebäudeenergiegesetz bis Ende 2025 reformiert sein.

Fazit:

Das für Energievorhaben zuständige Bundeswirtschaftsministerium um Ministerin Katherina Reiche hat in der parlamentarischen Sommerpause kaum Zeit verloren – so konnte sich das Bundeskabinett mehrmals im Juli und August mit weiteren Energievorhaben befassen und Beschlüsse verabschieden. Darunter z. Bsp. Geothermie-Beschleunigungsgesetz, EnWG-Novelle, Energy Sharing, Messstellenbetriebsgesetz. Es wird also ein heißer Herbst im Parlament.

Zwei starke Stimmen für Brandenburg

  • Katherina Reiche

    Bundeswirtschaftsministerin

    Am 6. Mai 2025 wurde die Brandenburger CDU-Politikerin Katherina Reiche zur Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ernannt. Sie hat Tempo vorgelegt. Ihre To-do-Liste ist lang: Reform des Gebäudeenergiegesetzes, Ausbau von Geothermie, Wind- und Solarkraft… Katharina Reiche stammt aus Luckenwalde, ist gut vernetzt in Politik und Wirtschaft. Sie war Bundestagsabgeordnete, Staatssekretärin und Hauptgeschäftsführerin des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU). Zudem leitete sie den Energieversorger Westenergie. Diese Erfahrung wurde in der Branche als Vorteil angesehen, da sie die Herausforderungen der Stadtwerke kennt und kein Neuland betritt.

    Foto: BMWE/Chaperon

  • Dirk Sasson

    Landesgruppenchef des BDEW

    Er ist die neue starke Stimme für die Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin und Brandenburg: Der Geschäftsführer des Unternehmensverbundes Stadtwerke Schwedt wurde Mitte Mai zum Vorsitzenden der BDEW Landesgruppe Berlin-Brandenburg gewählt. Mit diesem Mandat wird er künftig auch im Bundesvorstand des BDEW mitwirken. Der BDEW bringt die Anliegen der Energie- und Wasserwirtschaft gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit ein – auf Landes- und Bundesebene sowie in Europa. Mit über 1.900 Mitgliedsunternehmen spricht der BDEW für einen großen Teil der Versorgungswirtschaft in Deutschland.

    Foto: Stadtwerke Schwedt

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Blumen beim Trinken zuschauen

STADTWERKE ZEITUNG


Zwischen diesen beiden Bildern liegen 5 Stunden.

Foto: SPREE-PR/Friedel, Petsch

Das Färbe-Experiment

Blumen beim Trinken zuschauen

Schnittblumen sind ganz schön durstig! Ein einfaches Färbe-Experiment macht den Trinkvorgang der Blumen richtig sichtbar.

So geht’s: Die Farbe mit etwas Wasser in die Gefäße geben. Tulpen schräg angeschnitten – so können sie besser Wasser aufnehmen – hineinstellen. Ein Tipp: Je kürzer der Stiel, desto schneller siehst du die Ergebnisse. Nun heißt es beobachten und warten…

Das brauchst du für das Experiment.
Foto: SPREE-PR/Friedel

Wir haben die besten Ergebnisse mit kalten Ostereierfarben erreicht. Bereits nach zwei Stunden zeigte sich deutlich die Färbung in den Blütenblättern, die von Stunde zu Stunde intensiver wurde. Besonders die filigranen Kapillare waren bei Tulpen gut zu erkennen. Mit Lebensmittelfarbe dauerte der Färbeprozess einen Tag länger. Wenn du genau wissen willst, wie viel deine Blume trinkt, markiere am Wasserglas einfach den Wasserstand.

Was passiert genau?

An der Pflanzenoberfläche, vor allem an den Blättern, verdunstet viel Wasser. Dadurch entsteht ein Sog, der sich durch die ganze Pflanze fortsetzt. Wenn oben etwas verdunstet, wird Wasser – unterstützt durch den Kapillareffekt – wie in einem sehr dünnen Strohhalm nach oben nachgesaugt (Transpirationssog). Und das entgegen der Schwerkraft. Das Wasser und die darin gelösten Nährstoffe, oder in diesem Falle die gelöste Farbe, werden so nach oben bis in die Blüte transportiert. Die Blüte färbt sich.

Mit dem Wasser saugen die Blumen die Farbe in die Blüten.

Foto: SPREE-PR/Petsch

Wie kam die Tulpe zu ihrem Namen?

Grafik: SPREE-PR

Als im 16. Jahrhundert ein Teil von Kasachstan vom osmanischen Reich erobert wurde, entdeckten die Türken in den Bergen des Landes eine faszinierende Blume. Da die Form der Blüten dem traditionellen türkischen Turban ähnelte, erhielt die Neuheit den Namen „Tulipan”.

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